AGB – Roadbiker

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON FAHRRÄDERN UND FAHRRADZUBEHÖR

 

  1. Geltung
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, der Martin Zeiler GmbH (kurz: Roadbiker) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  • Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.roadbiker.at).
  • Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
  1. Angebot/Vertragsabschluss
  • Unsere Angebote sind unverbindlich.
  • Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
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  1. Kaufpreis, Zahlung und Kostenvoranschlag
  • Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgewiesen.
  • Der Kaufpreis ist mit Übergabe der Rechnung prompt und zur Gänze zur Zahlung in bar oder per Geldkarte fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Vertragserfüllung seitens des Verkäufers.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen Eigentum des Verkäufers. Die Legung von Teilrechnungen ist zulässig, wenn Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht werden.
  • Bei Überschreiten der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung hinzugerechnet.
  • Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
  • Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
  • Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager-, Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
  • Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kannjedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird dies dem Kunden unverzüglich verständigt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
  • Wird auf Wunsch des Auftragsgebers die Abholung oder Zustellung des Kaufgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung.

 

  1. Haftung, Verzug, Gewährleistung
  • Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für Mangelfolgeschäden haften wir gegenüber Verbrauchern nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz; gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz.
  • Können wir einen unverbindlich zugesagten Liefertermin nicht einhalten, so kann uns der Kunde nach Ablauf von sechs Wochen ab dem unverbindlich zugesagten Liefertermin auffordern, binnen einer angemessenen, vierzehn Tage nicht unterschreitenden Nachfrist, zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Ersatz des Vertrauensschadens kann nur gefordert werden, wenn den Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Wäre der Schaden auch ohne Verzug eingetreten, so haftet der Verkäufer nicht.
  • Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag können wir ein Benutzungsentgelt vom Kunden verlangen. Das Benutzungsentgelt bemisst sich nach den im entsprechenden Zeitraum in Wien zu bezahlenden Kosten für ein mit dem rückabzuwickelnden Kaufgegenstand vergleichbaren Leih-Gegenstand (zB Leihfahrrad, Leih-E-Bikeetc).
  • Bei Vertragsrücktritt durch den Käufer sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für allenfalls im Hinblick auf den Vertrag bereits erbrachte Vor- oder Nebenleistungen zu verlangen.
  • Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür eine Lagergebühr in Höhe von EUR 5,- pro Tag in Rechnung gestellt wird.

 

  1. Datenschutz
  • Wir sind berechtigt, unsere Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu erfassen, zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und einzusetzen. Die Berechtigung kann jederzeit mündlich und schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail widerrufen werden. Ausführliche Informationen über den Datenschutz erhalten Sie unter datenschutzerklarung
  1. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
  • Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
  1. Allgemeines
  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Praterstraße 29, 1020 Wien).
  • Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
  • Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug einverstanden ist.

Reparaturbedingungen

für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Fahrrädern, deren Teilen und Aufbauten,

sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

  1. Geltung

1.1.      Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns der Martin Zeiler GmbH (kurz: roadbiker) und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2.      Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.roadbiker.at).

1.3.      Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4.      Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot/Vertragsabschluss

2.1.      Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2.      Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3.      Im Reparaturauftrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin angegeben.

2.4.      Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellen des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenanschlag in Abzug gebracht.

  1. Preise und Kostenvoranschläge

3.1.      Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten ausgewiesen.

3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager-, Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.

3.4.      Die im Reparaturauftrag aufgelisteten Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste berechnet. Preisangaben sind somit grundsätzlich nicht als Pausalpreise zu verstehen.

3.5.      Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellt. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Für den Kostenvoranschlag wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird dies dem Kunden unverzüglich verständigt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

3.6.      Für vom Kunden angeordnete Zusatzleistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Eine erkennbar werdende beträchtliche Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags wir dem Kunden unverzüglich.

3.7.      Wird auf Wunsch des Auftragsgebers die Abholung oder Zustellung des Reparaturgegenstandes vereinbart, erfolgen diese auf seine Rechnung.

  1. Beigestellte Ware

4.1.      Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

4.2.      Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen.

4.3.      Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

  1. Zahlung

5.1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung in bar oder per Geldkarte ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Reparaturrechnung.

5.2.      Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.3.      Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 25,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

5.4.      Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.

  1. Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes

6.1.      Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer zu.

6.2.      Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Fahrrad und Geld) entgegenhalten.

7          Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.      Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

7.2.      Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.

7.3.      Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

7.4.      Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.

7.5.      Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.

7.6.      Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu in-formieren und uns diese auszuhändigen.

7.7.      Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

7.8.      Kommt der Kunde dieser Mitwirkungs-pflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft (keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).

  1. Leistungsausführung

8.1.      Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Antrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein bzw. entstehen dadurch zusätzliche, erhebliche Kosten, hat Roadbiker unter Angabe der Gründe, einen neuen Fertigstellungstermin bzw. einen neuen Kostenvorschlag zu nennen. Darunter sind Gegebenheiten bzw. Umstände zu verstehen, die bei der Reparaturannahme und bei der Erstellung des Kostenvorschlages nicht eindeutig erkennbar waren.

8.2.      Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

  1. Leistungsfristen und Termine

9.1.      Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einfluss-bereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.

9.2.      Die Reparatur wird voraussichtlich zu dem angegebenen Termin fertiggestellt, spätestens innerhalb von 21 Werktagen nach Annahme soweit nicht ein späterer Termin vereinbart wurde. Falls notwendige Ersatzteile nicht rechtzeitig oder gar nicht beschafft werden können, oder wenn aus anderen von des mit der Reparatur Beauftragten nicht zu vertretenden Gründen, die fristgerechte Reparatur nicht möglich ist, entfällt jede Haftung. Roadbiker kann dann von dem Antrag zurücktreten.

9.3.      Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

  1. Beschränkung des Leistungsumfanges

10.1.    Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B.Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.

10.2.    Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.

10.3.    Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

  1. Probefahrten

11.1.    Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit dem Fahrrad.

  1. Altteile

12.1.    Ersetzte Altteile (nicht mehr zu verwenden) – ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) – sind von uns bis zur Übergabe des Reparaturgegenstands aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur Entsorgung berechtigt.

12.2.    Ausgetauschte, die alte oder defekte Teile werden nur auf besonderen Wunsch aufbewahrt. Teile aus Unfallschäden werden höchstens 14 Tage gelagert.

  1. Annahmeverzug und Gefahrtragung

13.1.    Die Abnahme des Reparaturgegenstandes erfolgt im Betrieb der Roadbiker, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Reparaturgegenstand muss zum vereinbarten Termin abgeholt werden bzw. 7 Tage nach einem vereinbarten späteren Termin. Eine Woche nach Termin, fällt eine Lagergebühr von EUR 5,- pro Tag. Es erfolgt keine telefonische oder schriftliche Erinnerung. Wird ein Reparaturgegenstand trotz schriftlicher Mahnung nach 21. Tagen nicht abgeholt, ist der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Reparaturgegenstand auf die Firma übergeht. Sie ist dann berechtigt, den Reparaturgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten. Für die Reparatur-Gegenstände, die nicht abgeholt werden, erlischt jede Haftung.

13.2.    Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.

13.3. Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

13.4.    Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung bzw. Beschädigung des Reparaturgegenstandes und dessen Teile ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.

13.5.    Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir das Fahrrad und dessen Teile zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder einem Transporteur übergeben.

13.6.    Für den Gefahrübergang bei Übersendung bei Übersendung des Reparaturgegenstandes an den Verbraucher gilt § 7b KschG.

  1. Eigentumsvorbehalt

14.1.    Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

14.2.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.

14.3.    Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

  1. Erweitertes Pfandrecht

15.1.    Wegen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen und unanfechtbaren Bezahlung zu.

15.2.    Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftraggeber in Zusammenhang stehen.

  1. Gewährleistung

16.1.    Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.

16.2.    Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt 2 Jahre ab Übergabe.

16.3.    Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde den Reparaturgegenstand in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

16.4.    Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

16.5.    Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

16.6.    Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Zudem hat der unternehmerische Kunde stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

16.7.    Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrrads, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

16.8.    Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

16.9.    Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preis-minderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

16.8.    Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.

16.9.    Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. Für Verbrauchergeschäfte werden die Transsportkosten von uns übernommen, soweit eine Überstellung des Reparaturgegenstandes in unseren Betrieb nicht möglich ist.

  1. Haftung

17.1.    Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17.2.    Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

  1. Datenschutz

18.1.    Wir sind berechtigt, unsere Kunden betreffende Daten EDV-mäßig zu erfassen, zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und einzusetzen. Die Berechtigung kann jederzeit mündlich und schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail widerrufen werden. Ausführliche Informationen über den Datenschutz erhalten Sie unter https://www.roadbiker.at/datenschutzerklaerung.php.

  1. Salvatorische Klausel

19.1.    Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

19.2.    Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragspartei-en – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  1. Allgemeines

20.1.    Es gilt österreichisches Recht.

20.2.    Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

20.3.    Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Praterstraße 29, 1020 Wien).

20.4.    Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.

20.5.    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

20.6.    Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug einverstanden ist.

Ab November 2024 bis Ende Februar 2025 gelten unsere Winteröffnungszeiten:

Montag - Freitag: 10:00 - 18:30 Uhr
Samstag: 9:00 - 13:30 Uhr
Sonntag: geschlossen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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